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   VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16 HGW   

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https://dejure.org/2017,31048
VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16 HGW (https://dejure.org/2017,31048)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20.06.2017 - 3 A 1415/16 HGW (https://dejure.org/2017,31048)
VG Greifswald, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 3 A 1415/16 HGW (https://dejure.org/2017,31048)
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  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

    Auszug aus VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16
    Ein nachträgliches Bekanntwerden liegt nur bei Tatsachen oder Beweismitteln vor, die die Behörde bei Erlass des zu ändernden Bescheides noch nicht kannte (BFH, Urt. v. 13.09.2001 - IV R 79/99 -, juris Rn. 13; Aussprung in: ders./Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 08/2015, § 12 Anm. 51).
  • VG Greifswald, 27.12.2011 - 3 A 378/09

    Zweitwohnungssteuer für Gartenlaube

    Auszug aus VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16
    Hierzu gehört auch das Vorhandensein einer Trinkwasserversorgung (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 27.12.2011 - 3 A 378/09 -, juris Rn. 16 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2006 - 1 L 38/05
    Auszug aus VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16
    Das Eigentum oder der Besitz einer Wohnungseinheit im Erhebungsgebiet der Kurabgabe begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie von ihrem Eigentümer oder Besitzer auch selbst genutzt wird und er dadurch an den von der Gemeinde bereitgestellten Kureinrichtungen teilhat (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris).
  • VG Greifswald, 10.08.2011 - 3 A 141/08

    Aufhebung eines Festsetzungsbescheids für Straßenausbaubeiträge wegen

    Auszug aus VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16
    Ein - wie hier - fehlerhaft beurteilter Sachverhalt wird von der Vorschrift daher nicht erfasst (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 10.08.2011 - 3 A 141/08 -, juris Rn. 30).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2005 - 1 M 140/05
    Auszug aus VG Greifswald, 20.06.2017 - 3 A 1415/16
    Dabei kann dahin stehen, ob die zuletzt genannte Vorschrift eine im Ermessen der Abgaben erhebenden Behörde stehende Kompetenz begründet, bestandkräftige Abgabenbescheide zu ändern (erwogen vom OVG Greifswald, Beschl. v. 28.11.2005 - 1 M 140/05 -, juris Rn. 16), denn einen Antrag auf Neubescheidung einer ermessensbegründenden Anspruchsnorm hat der anwaltlich vertretene Kläger nicht - auch nicht hilfsweise - gestellt.
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